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   BVerwG, 14.10.2015 - 2 B 62.14   

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https://dejure.org/2015,31079
BVerwG, 14.10.2015 - 2 B 62.14 (https://dejure.org/2015,31079)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2015 - 2 B 62.14 (https://dejure.org/2015,31079)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 2 B 62.14 (https://dejure.org/2015,31079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Lehrers von einer Grundschule aufgrund sexuellen Missbrauchs von Schülern; Wirkung von Verfahrensmängeln bei der Durchführung des Disziplinarverfahrens bei eindeutig erwiesenem Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Lehrers von einer Grundschule aufgrund sexuellen Missbrauchs von Schülern; Wirkung von Verfahrensmängeln bei der Durchführung des Disziplinarverfahrens bei eindeutig erwiesenem Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2015 - 2 B 62.14
    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substanziiert dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2015 - 2 B 62.14
    Die Verfahrensrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 26).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2015 - 2 B 62.14
    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substanziiert dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - juris Rn. 6, vom 14. Oktober 2015 - 2 B 62.14 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 12).
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